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Portrait Joseph Freiherr von Eichendorff

Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V.
Geschäftsstelle: Wilhelmshöher Allee 157-159, 34121 Kassel,
Tel.: 0561/93 873-0, Fax: 0561/93 873-10
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Im Jahre 1983 stiftet der damalige Bundespräsident, Professor Dr. Karl Carstens, die Eichendorff-Plakette. Mit ihr sollen in hervorragender Weise Wander- und Gebirgsvereine gewürdigt werden, die 100 Jahre bestehen und sich besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben.
Diese hohe Auszeichnung ist vornehmlich für Mitgliedsvereine des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine und deren Untergliederungen (Ortsgruppen, Zweigvereine, Abteilungen) bestimmt.
Da es sich hier um eine staatliche Auszeichnung handelt, über deren Verleihung der Bundespräsident persönlich entscheidet, sind bestimmte Verfahrensregelungen einzuhalten.

Richtlinien für die Verleihung der Eichendorff-Plakette
vom 21. Juli 1983 (GMB1 Nr. 21.5.354)

Die Eichendorff-Plakette ist als Auszeichnung für Wander- und Gebirgsvereine bestimmt, die 100 Jahre bestehen und sich besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Joseph Freiherr von Eichendorff und auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Wandern, Heimat und Umwelt“. Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.

Eichendorff - Plakette Vorderseite  Eichendorff - Plakette Rückseite 

Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten an einen Gebirgs- und Wanderverein, der mindestens 100 Jahre besteht, auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich der Verein mit Erfolg der Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins gewidmet und sich dadurch besondere Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit des Vereins in den vor dem Antrag liegenden 5 Jahren zu würdigen.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des von dem zuständigen Ministerpräsidenten beauftragten Fachministers aufgrund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch das Bundesverwaltungsamt vorgelegt.
Der Antrag auf Verleihung ist mindestens 6 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungsdatum schriftlich an den Empfehlungsausschuß zu richten. Die Antragsformulare sind beim Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. (je zweifach) erhältlich. Diese sind ausgefüllt an den Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. zu leiten.
Dem Antrag sind beizufügen:
Nachweis über die Gründungszeit (Satzung oder sonstige Belege)
Presseberichte über die Vereinsarbeit, Festschriften aus Anlaß von Jubiläumsfeiern und Unterlagen über besondere Leistungen, die zur Begründung des Antrags wesentlich erscheinen.
Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die Betätigung des Gebirgs- und Wandervereins und seine Verdienste.

Der Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine prüft und bescheinigt die Richtigkeit der in dem Antrag genannten Angaben und leitet den Antrag an den Empfehlungsausschuß weiter

Gebirgs- und Wandervereine, die dem Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine nicht angehören, richten den Antrag mit Belegen an den für sie zuständigen Landes-Fachminister, der den Antrag nach entsprechender Vorprüfung dem Empfehlungsausschuß zuleitet.

Der Empfehlungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern; je ein Mitglied wird bestellt

- vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine,
- von der zuständigen Ministerkonferenz der Länder,
- und vom Bundesverwaltungsamt.

Den Vorsitz im Empfehlungsausschuß führt der Vertreter des Bundesverwaltungsamtes.

Der Ausschuß prüft die ihm zugeleiteten Anträge und empfiehlt einstimmig dem Fachminister, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz hat, den Wander- und Gebirgsverein, der für eine Verleihung der Plakette in Betracht kommt. Der Fachminister schlägt die Verleihung vor. Der Vorschlag wird dem Bundesverwaltungsamt zur Vorlage beim Bundespräsidenten zugeleitet.
Der Bundespräsident vollzieht die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette. Urkunde und Ehrenplakette werden durch den zuständigen Fachminister oder seinen Beauftragten ausgehändigt.
Die Kosten für Urkunde und Ehrenplakette trägt das Bundesverwaltungsamt.

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Bisher verliehen an:

1959 Wilhelm von Scholz (deutscher Schriftsteller)
1984 Riesengebirgsverein
1984 Werratalverein
1984 Glatzer Gebirgs-Verein
1984 Mährisch-Schlesischer-Sudetengebirgsverein
1985 Odenwaldklub Ortsgruppe Reichelsheim
1985 Eifelverein Ortsgruppe Kyllburg
1987 Schwarzwaldverein Ortsgruppe Alpirsbach
1988 Kölner Eifelverein
1989 Eifelverein Ortsgruppe Bleialf - Schneifel
1989 Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Pfullingen
1996 Harzklub-Zweigverein Lutter
1997 Odenwaldklub Schriesheim
1997 Heimatverein Damme
1997 Rhönklub Zweigverein Vacha
1998 Thüringer Waldverein Ortsgruppe Tabarz
1998 Eggegebirgsverein Heimatverein Bad Driburg
2000 Eggegebirgsverein
2001 Fränkische Schweiz- Verein e.V.
2002 Teutoburger-Wald-Verein
2003 Eifelverein Ortsgruppe Düren
2003 Frankenwaldverein Nordhalben.
2004 Fichtelgebirgsverein Ortsgruppe Arzberg
2004 Harzklub Zweigverein Göttingen
2004 Steigerwaldklub Zweigverein Wiesentheid
2004 Frankenwaldverein Ortsgruppe Wallenfels
2005 Schwarzwaldverein Ortsgruppe Elzach
2006 Pfälzerwald-Verein, Ortsgruppe Gimmeldingen

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